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Steuernews für Mandanten
Ausgabe
Weitere Artikel der Ausgabe September 2025:
- Steuerliches Investitionssofortprogramm verabschiedet Hohe Abschreibungen für E-Fahrzeuge und sonstige Wirtschaftsgüter
- Mindestlohn 2026/2027 Anpassungen des gesetzlichen Mindestlohnes zum 1.1.2026 und 1.1.2027
- Der betriebswirtschaftliche Deckungsbeitrag Kostenoptimale Rabattberechnung mit Hilfe der Deckungsbeitragsrechnung
- Betriebsaufspaltung Steuerfallen bei Betriebsaufspaltungen vermeiden
- Automatischer Informationsaustausch Auch die VAE melden Kontodaten an deutsche Finanzbehörden
- Neue KfW-ERP-Förderprogramme 2025 Neue KfW-Förderprogramme für Mittelständler
- Steuerzahler-Gedenktag Seit dem 13.7.2025 arbeiten Steuerzahler für die eigene Tasche

Schwarzarbeitsbekämpfung
Schwarzarbeit
Mit dem neuen Entwurf für ein „Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung“ kommt die Bundesregierung einer Vereinbarung im Koalitionsvertrag nach, die Zollverwaltung moderner und digitaler aufzustellen. Der Schwerpunkt der Gesetzesinitiative liegt daher in der Schaffung einer Grundlage für einen risikoorientierten Prüfansatz der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS). Diese soll künftig durch einen automatisierten Datenabgleich effektiver arbeiten können und große Datenmengen systematisch hinsichtlich bestehender Risiken für das Auftreten von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung auswerten und daraus eine Risikobewertung ableiten können.
Friseur- und Kosmetikgewerbe
Stärker ins Visier der Fahnderinnen und Fahnder dürften künftig das Friseur- und Kosmetikgewerbe treten. Diese sollen nämlich in den Katalog der für Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung besonders anfälligen Branchen mitaufgenommen werden.
Bessere Strafverfolgung
Mit dem neuen Gesetz soll auch eine bessere Strafverfolgung umgesetzt werden. So soll die Handhabbarkeit des Straf- und Bußgeldrechts im Bereich der Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung verbessert werden. Das Gesetz soll ferner eine effektivere Verfolgung und Ahndung des Herstellens und Inverkehrbringens von unrichtigen Belegen (§ 9 Schwarzarbeitsgesetz-SchwarzArbG) ermöglichen.
Stand: 26. August 2025