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Steuernews für Mandanten
Ausgabe
Weitere Artikel der Ausgabe Oktober 2025:
- Änderungen steuerlicher Verordnungen Bundesfinanzministerium plant Änderungen der Steuer-Durchführungsverordnungen
- Neue Meldepflichten der Gerichte und Grundbuchämter Neue steuerliche Erfassung von Immobilienübertragungen an ausländische Erwerber und von Erbfällen der bayerischen Nachlassgerichte
- Echtzeitüberweisungen Echtzeitüberweisungen ab Oktober 2025 flächendeckend verfügbar
- Energetische Sanierungsmaßnahmen Neufassung des BMF-Schreibens zu energetischen Sanierungsmaßnahmen
- Doppelte Haushaltsführung Doppelte Haushaltsführung bei Hautwohnung im Haus der Eltern
- Änderung von Steuerbescheiden Nachträgliche Berichtigung von Steuerbescheiden bei elektronisch übermittelten Daten
- Digitaler Elternnachweis Elektronische Meldepflichten seit dem 1.7.2025

Doppelbesteuerungsabkommen
Doppelbesteuerungsabkommen
Doppelbesteuerungsabkommen gibt es auf dem Gebiet der Erbschaft- und Schenkungsteuern mit folgenden sechs Staaten: Dänemark, Frankreich, Griechenland, Schweden, Schweiz und USA. Befinden sich der Wohnsitz einer Schenkerin bzw. eines Schenkers als auch die übertragenen Wirtschaftsgüter in einem DBA-Vertragsstaat, der zwischenzeitlich keine Erbschaft- oder Schenkungsteuern mehr erhebt, bedeutet dies nicht, dass die Zuwendung in Deutschland steuerfrei wäre.
Beispiel Schweden
Dies zeigen diverse Fälle, die der Bundesfinanzhof (BFH) zur Schenkungsteuerpflicht von Anteilen an einer schwedischen Aktiengesellschaft zu entscheiden hatte. Die Anteile wurden von einem in Schweden ansässigen Schenker an einen in Deutschland ansässigen Erwerber übertragen (BFH, Urteil vom 24.5.2023 - II R 28/20 II R 29/20, II R 27/20). Der BFH begründete eine Schenkungsteuerpflicht in Deutschland u. a. dadurch, dass Art. 4 Abs. 1 Buchst. b DBA-Schweden 1992 für den Ausdruck „eine in einem Vertragsstaat ansässige Person“ im Sinne des Abkommens für Zwecke der Schenkungsteuer auf eine Person verweist, die „nach dem Recht dieses Staates dort aufgrund ihres Wohnsitzes … oder eines anderen ähnlichen Merkmals steuerpflichtig ist“. Aufgrund der Abschaffung der Erbschaft- und Schenkungsteuer in Schweden bestand für den Schenker für Zwecke der Schenkungsteuer keine „Ansässigkeit“ im Sinne des DBA. Damit fiel die Abschirmwirkung des DBA weg und Deutschland konnte den Erwerbsvorgang besteuern.
Stand: 24. September 2025