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Steuernews für Mandanten
Ausgabe
Weitere Artikel der Ausgabe März 2024:
- Mehr Bürokratieentlastung Bundesjustizministerium veröffentlicht Referentenentwurf
- Offenlegung der Jahresabschlüsse 2022 Offenlegungsfristverlängerung bis 2.4.2024
- Wirtschafts-Identifikationsnummer Finanzverwaltung beginnt mit der Vergabe neuer Wirtschafts-Identifikationsnummern ab Herbst 2024
- Vorabpauschale für Investmentfonds 2024 Investmentfondsanleger müssen 2024 wieder Vorabpauschalen entrichten
- Steuerermäßigungen bei Erbschaftsteuer Gesetzgeber gewährt bei Mehrfacherwerb desselben Vermögens Steuervergünstigungen bei der Erbschaftsteuer
- Umzugspauschalen 2024 Neue Pauschsätze ab 1.3.2024
- Mit Wohn-Riester Heizung sanieren Gebäudeenergiegesetz trat zum 1.1.2024 in Kraft
![Arbeitslohnbesteuerung](/content/e3/e23645/e23646/e126529/e126558/pic_small/img/ger/AdobeStock_564393655_Arbeitslohnbesteuerung_V1.jpg?checksum=98e67c9a921c73d664597978fd7199c79562abc8)
Arbeitslohnbesteuerung
Doppelbesteuerungsabkommen
Übt eine Arbeitnehmerin bzw. ein Arbeitnehmer eine nichtselbstständige Tätigkeit in einem anderen Staat als im Ansässigkeitsstaat (Wohnsitzstaat) aus, regeln Doppelbesteuerungsabkommen/DBA die jeweiligen Besteuerungsrechte für den Arbeitslohn zwischen dem Tätigkeitsstaat und dem Ansässigkeitsstaat.
Neues BMF-Schreiben
Das BMF hat zur steuerlichen Behandlung des Arbeitslohns nach den Doppelbesteuerungsabkommen in einem neuen Schreiben (vom 12.12.2023 V B 2 - S 1300/21/10024 :005) ausführlich Stellung genommen. Das Schreiben beinhaltet unter anderem Themen zur Ansässigkeitsbestimmung, zum Progressionsvorbehalt, zu den Nachweispflichten im Fall einer Steuerpflicht im Inland oder zur Entwicklungszusammenarbeit.
183-Tage-Frist
Ausführlich geht das BMF auf die Berechnung der 183-Tage-Frist ein (Rz. 101 ff.), nennt jene Tage, die als volle Tage mitgezählt werden müssen und unterscheidet – unabhängig vom jeweiligen DBA – zwischen den maßgeblichen Aufenthaltstagen und Ausübungstagen.
Stand: 26. Februar 2024