Armin Brunner
Steuerberater-Rechtsanwalt-Fachanwalt für Steuerrecht und landwirtschaftliche Buchstelle

Steuernews für Mandanten

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Weitere Artikel der Ausgabe September 2026:

Programm für Aufschwung und Beschäftigung

Programm für Aufschwung und Beschäftigung

Koalitionspapier

Das „Programm für Aufschwung und Beschäftigung“, welches die Bundesregierung nach Beratungen im Koalitionsausschuss im Juli 2026 vorgestellt hat, enthält eine Reihe von Steuerentlastungen, aber auch Steuerverschärfungen.

Entlastungen

Der Grundfreibetrag bei der Einkommensteuer beträgt aktuell € 12.348,00 bzw. € 24.696,00, bei Zusammenveranlagung. Der Kinderfreibetrag beläuft sich aktuell auf € 3.414,00, bei Zusammenveranlagung € 6.828,00. Jede Beschäftigte bzw. jeder Beschäftigte erhält aktuell einen Arbeitnehmerpauschbetrag von € 1.230,00. Diese Beträge will die Bundesregierung kräftig erhöhen. Die Erhöhungsbeträge sind allerdings noch offen. Aus dem Versprechen der Bundesregierung, die Steuerausfälle von Ländern und Kommunen auszugleichen, „die über die verfassungsrechtlich vorgeschriebene Erhöhung des Grundfreibetrages und des Kinderfreibetrages respektive des Kindergeldes hinausgehen“, wie es im Koalitionspapier heißt, kann jedoch geschlossen werden, dass die Erhöhungen über die allgemeine Inflationsrate hinausgehen dürften. Im Ergebnis verspricht die Bundesregierung, eine berufstätige Familie mit zwei Kindern und einem Gesamteinkommen von € 60.000,00 ab 2028 um mehr als € 600,00 jährlich zu entlasten.

Mehrbelastungen

Geeinigt hat man sich im Gegenzug bereits auf die Beträge der steuerlichen Mehrbelastungen zur Gegenfinanzierung. So soll die Reichensteuer bereits ab einem zu versteuernden Einkommen von € 250.000,00 (bisher € 277.826,00) greifen, mit einem Steuersatz von – wie bisher - 45 %. Ab einem zu versteuernden Einkommen von € 280.000,00 gilt ein höherer Steuersatz von 47 %. Auch für Minijobber wird es teurer. Der Pauschalsteuersatz soll von zwei auf fünf Prozent angehoben werden. Handwerkerleistungen sollen künftig nur noch bis zu 15 % (bisher 20 %) der Lohnleistungen, maximal bis zu € 900,00 (bisher € 1.200,00), abgesetzt werden können.

Stand: 02. September 2026

Bild: Marco2811 - stock.adobe.com

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