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Steuernews für Mandanten
Ausgabe
Weitere Artikel der Ausgabe Oktober 2021:
- Steuerzinssatz von 0,5 % pro Monat verfassungswidrig Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 8.7.2021
- Homeoffice-Pauschale Finanzverwaltung klärt Zweifelsfragen
- Umsatzgrenze zur Festlegung der Buchführungspflicht BMF-Schreiben zur neuen Berechnungsmethode
- Wegzug und Abschnittsbesteuerung Besteuerungsrechte Deutschlands im Wegzugsjahr
- Fahrten zwischen Wohnung und Arbeit Bei der Berechnung lässt die Finanzverwaltung stets nur die kürzeste Strecke zu.
- Versteuerung der Gewinne bei GmbH-Verkauf Rein rechtlich gehen „alte“ Gewinne auf die Käufer über
- Corona-Hilfen richtig bilanzieren Unterstützungsmaßnahmen sind erst bilanziell zu erfassen, wenn sie ausreichend konkretisiert sind

Steuererklärungsfrist für 2020
Verlängerung der Abgabefristen
Mit dem „ATAD-Umsetzungsgesetz“ (Gesetz zur Umsetzung der Anti-Steuervermeidungs-Richtlinie, BGBl I S. 2035) verlängerte der Steuergesetzgeber die Abgabefristen für die Einkommensteuererklärung 2020 und die zinsfreien Karenzzeiten um drei Monate. Für nicht beratene Steuerpflichtige endet die Abgabefrist am 31.10.2021 bzw. unter Berücksichtigung der Sonn- und Feiertagsregelungen am 1.11.2021 bzw. am 2.11.2021.
Zinsfreie Karenzzeit
Die reguläre 15-monatige zinsfreie Karenzzeit für die Einkommensteuererklärung 2020 endet am 1.7.2022.
Stand: 29. September 2021