Armin Brunner
Steuerberater-Rechtsanwalt-Fachanwalt für Steuerrecht und landwirtschaftliche Buchstelle

Steuernews für Mandanten

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Weitere Artikel der Ausgabe November 2024:

Wohneigentumsförderung „Jung kauft Alt“

Wohneigentumsförderung „Jung kauft Alt“

Neues KfW-Programm

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau/KfW hat im September ein neues Förderprogramm für den Erwerb von Wohnungseigentum aufgelegt. Es richtet sich an Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind, die eine Bestandsimmobilie mit niedrigen Energiestandards F, G oder H erwerben und energetisch sanieren. Im Ergebnis muss die Bestandsimmobilie zum Effizienzhaus 70 EE saniert werden.

Einkommensgrenzen

Antragsberechtigt sind Familien mit einem maximalen Haushaltseinkommen von € 90.000,00 bei einem Kind. Für jedes weitere Kind erhöht sich die Einkommensgrenze um € 10.000,00.

Förderkredite

Die Höhe des Kreditbetrags beträgt abhängig von der Anzahl der im Haushalt wohnenden minderjährigen Kinder zwischen € 100.000,00 bis € 150.000,00. Die Kreditlaufzeiten variieren zwischen sieben und 35 Jahren. Der Zinssatz für ein Darlehen mit 35 Jahren Laufzeit und 10 Jahren Zinsbindung beträgt aktuell 1,51%. 

Stand: 28. Oktober 2024

Bild: magele-picture - stock.adobe.com

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