Funktionen
Steuernews für Mandanten
Ausgabe
Weitere Artikel der Ausgabe November 2024:
- Neue Förderung für Elektroautos Förderung der Automobilindustrie im Rahmen der „Wachstumsinitiative“ der Bundesregierung
- Erhaltungsrücklagen bei Vermietung Steuerliche Behandlung von Erhaltungsrücklagen bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung
- Sozialversicherungs-Rechengrößen 2025 Beitragsbemessungsgrenzen steigen ab 2025 stark an
- Teilschenkung kein privates Veräußerungsgeschäft Gemischte Schenkung ist nicht als privates Veräußerungsgeschäft steuerbar
- Grundsteuer 2025: Tipps zur richtigen Vorbereitung Grundsteuerreform greift im nächsten Jahr, Gemeinden müssen Hebesätze bis 30.6.2025 festlegen
- Verrechnungspreise Das BMF ändert Verwaltungsgrundsätze Verrechnungspreise
- Einspruchsstatistik 2023 Finanzverwaltung veröffentlicht neueste Daten zur Einspruchsbearbeitung in den Finanzämtern im Jahr 2023
Wohneigentumsförderung „Jung kauft Alt“
Neues KfW-Programm
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau/KfW hat im September ein neues Förderprogramm für den Erwerb von Wohnungseigentum aufgelegt. Es richtet sich an Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind, die eine Bestandsimmobilie mit niedrigen Energiestandards F, G oder H erwerben und energetisch sanieren. Im Ergebnis muss die Bestandsimmobilie zum Effizienzhaus 70 EE saniert werden.
Einkommensgrenzen
Antragsberechtigt sind Familien mit einem maximalen Haushaltseinkommen von € 90.000,00 bei einem Kind. Für jedes weitere Kind erhöht sich die Einkommensgrenze um € 10.000,00.
Förderkredite
Die Höhe des Kreditbetrags beträgt abhängig von der Anzahl der im Haushalt wohnenden minderjährigen Kinder zwischen € 100.000,00 bis € 150.000,00. Die Kreditlaufzeiten variieren zwischen sieben und 35 Jahren. Der Zinssatz für ein Darlehen mit 35 Jahren Laufzeit und 10 Jahren Zinsbindung beträgt aktuell 1,51%.
Stand: 28. Oktober 2024