
Funktionen

Steuernews für Mandanten
Ausgabe
Weitere Artikel der Ausgabe März 2023:
- Solidaritätszuschlag nicht verfassungswidrig Warum sich der Bund weiter über 11 Milliarden Euro Steueraufkommen zur freien Verfügung freuen kann
- Mieterabfindungen sofort abziehbar Warum Mieterabfindungen keine anschaffungsnahen Herstellungskosten sind
- Vervielfältiger 2023 Warum Corona in 2023 zu einem niedrigeren Kapitalwert bei Nießbrauchslasten führt
- Vorabpauschale 2023 Investmentfondsanleger müssen 2023 wieder Vorabpauschale zahlen
- Depotübertragungen 2023 Wie Depotübertragungen mit und ohne Gläubigerwechsel steuerlich behandelt werden
- Neue Konsultationsvereinbarung Schweiz Elektronisches Rückerstattungsverfahren Schweizer Quellensteuern
- Wirtschaftsstandort Deutschland Wirtschaftsstandort Deutschland sackt auf Platz 18 ab

Hinweisgeberschutzgesetz gescheitert
Bundesrat
Eigentlich hätten mit dem Hinweisgeberschutzgesetz („Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden") größere Unternehmen und Organisationen ab mindestens 50 Mitarbeitern eine interne Hinweisgeberstelle einrichten müssen, welche die Vertraulichkeit von Hinweisen u. a. auf Diskriminierung, Mobbing, Diebstahl, Betrug, Korruption usw. gewährleistet. Hintergrund der Gesetzesinitiative war die Umsetzung einer EU-Richtlinie in nationales Recht. Dies ist nun im Bundesrat gescheitert.
Wie es weiter geht
Geplant ist alternativ die Schaffung von gesonderten internen Anlaufstellen zur Entgegennahme anonymer Hinweise. Zusätzlich will der Bund eine externe Meldestelle beim Bundesamt für Justiz einrichten.
Stand: 23. Februar 2023