Armin Brunner
Steuerberater-Rechtsanwalt-Fachanwalt für Steuerrecht und landwirtschaftliche Buchstelle

Steuernews für Mandanten

Steuernews für Mandanten

Weitere Artikel der Ausgabe Juni 2023:

Grundsteuer-Bundesmodell verfassungswidrig?

Grundsteuer-Bundesmodell verfassungswidrig?

Grundsteuer 2025

Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts BVerfG, vom 10.4.2018, 1 BvL 11/1 machte eine Neubewertung aller grundsteuerpflichtigen Immobilienobjekte notwendig. Das BVerfG erklärte die bisherigen Vorschriften der Einheitsbewertung von Grundvermögen auf Basis von Grundbesitzwerten aus 1964 als mit dem allgemeinen Gleichheitsgrundsatz (Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz/GG) unvereinbar. Ergebnis waren ein umfassendes Grundsteuer-Gesetzespaket und aufwendige Grundsteuererklärungen im vergangenen Jahr.

Mängel am Bundesmodell

Ob das neue Recht planmäßig ab 1.1. 2025 in Kraft treten kann, ist jetzt fraglich. Nach einem vom Bund der Steuerzahler sowie Haus und Grund Deutschland in Auftrag gegebenen Rechtsgutachten ist das Grundsteuergesetz – zumindest soweit es das Bundesmodell betrifft – verfassungswidrig.

Kein eigenes Bewertungssystem

In dem Gutachten wird unter anderem ein erheblicher kompetenzrechtlicher Konstruktionsfehler des Gesetzes bemängelt. Das Bundesmodell würde strukturell in den Bereich der Vermögen- und Einkommensteuer eingreifen. Es wurde kein eigenes Bewertungssystem für die Grundsteuer geschaffen, wie vom BVerfG ausdrücklich verlangt. Stattdessen orientiert sich die Bemessung der Grundsteuer an den Verkehrswerten und greift damit in die Einkommensteuer über. Einkommensteuer und Grundsteuer müssen sich aber gemäß Verfassung ausdrücklich unterscheiden. Darüber hinaus werden Zweifel an der Anwendung der Bodenrichtwerte geäußert. Diese würden systematische Bewertungslücken aufweisen und einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz (Artikel 3 Grundgesetz/GG) darstellen.

Übermäßige Belastung

Das Bundesmodell ist in 11 Bundesländern verbindlich. Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Hamburg und Niedersachsen haben eigene Ländermodelle. Steuerzahler aus den 11 Bundesmodell-Ländern würden nach dem Gutachten mehr als doppelt so hoch belastet als die Immobilienbesitzer in den Ländern mit einfacheren Systemen.

Stand: 29. Mai 2023

Bild: Iryna - stock.adobe.com

Adresse

Armin Brunner
Steuerberater, Rechtsanwalt
Lindenstraße 3, 94428 Eichendorf

Tel +49 9952 93050
Fax +49 9952 1011
E-Mail

Autor

Webdesign by atikon, Werbeagentur Linz
Armin Brunner  Steuerberater-Rechtsanwalt-Fachanwalt für Steuerrecht und landwirtschaftliche Buchstelle Armin Brunner Steuerberater-Rechtsanwalt-Fachanwalt für Steuerrecht und landwirtschaftliche Buchstelle work Lindenstraße 3 94428 Eichendorf Deutschland work +49 9952 93050 fax +49 9952 1011 www.brunner-stb.de 48.633041 12.862345
Atikon Atikon work Kornstraße 15 4060 Leonding Österreich work +43 732 611266 0 fax +43 732 611266 20 www.atikon.com 48.260229 14.257369