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Steuernews für Mandanten
Ausgabe
Weitere Artikel der Ausgabe Juni 2021:
- Überbrückungshilfe III PLUS / Härtefallhilfen – Welche Ausweitung der Förderungen gibt es? Es gibt weiterhin viele Unternehmen, die immer noch von Schließungen betroffen sind oder durch die lange Phase der Pandemie erhebliche Anlaufschwierigkeiten haben.
- Mehrwertsteuer-Digitalpaket (Reform des Umsatzsteuerrechts) Umsetzung der zweiten Reformstufe zum 1.7.2021
- Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes Eindämmung von Steuergestaltungen mittels „Share Deals“
- Steuerfreie Corona-Prämie Auszahlungsfrist bis 31.3.2022 verlängert
- Bürokratieerleichterungen 22 Punkte-Paket der Bundesregierung
- Ferienjobs für Schüler und Studenten Sozialversicherungsrechtliche Regelungen
- Ungewollte Betriebsstätten vermeiden Unterschiedliche Betriebsstättendefinition
- Abwesenheitszeiten über acht Stunden erfassen Für Kundentermine außer Haus können tägliche Pauschalen für Verpflegungsmehraufwendungen geltend gemacht werden.
- Corona-bedingte Mietausfälle: Grundsteuererlass beantragen Steuerpflichtige mit vermieteten bebauten Grundstücken können auf Antrag eine von der Höhe der Mietminderung abhängige Grundsteuerbefreiung erhalten.

Minijobber in der Corona-Krise
Lohnfortzahlung
Minijobber haben wie alle anderen Beschäftigten ein Recht auf Lohnfortzahlung. Im Unterschied zu den in einem normalen Arbeitsverhältnis stehenden Arbeitnehmern haben Minijobber aber keinen Anspruch auf Kurzarbeitergeld.
Minijobber in Quarantäne
Befindet sich ein Minijobber in Quarantäne, sind seine Lohnkosten für bis zu sechs Wochen fortzuzahlen. Für den Arbeitgeber besteht in diesem Fall jedoch ein Erstattungsanspruch gegenüber dem Gesundheitsamt. Adressat eines Erstattungsantrages ist immer das Gesundheitsamt, das die Quarantäne anordnet. Rechtsgrundlage ist § 56 Infektionsschutzgesetz.
Kündigung
Bei der Corona-bedingten Kündigung eines Minijobbers müssen die allgemeinen Kündigungsfristen eingehalten werden.
Stand: 27. Mai 2021