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Steuernews für Mandanten
Ausgabe
Weitere Artikel der Ausgabe Januar 2022:
- Sachbezüge für Mitarbeiter 2022 Neuerungen bei Sachbezügen, Gutschein- und Geldkarten
- Sozialversicherungs-Rechengrößen 2022 Neue Beitragsbemessungs- und Versicherungspflichtgrenzen
- Aufgabe der Steuerfahndung und der Bußgeld- und Strafsachenstelle Bekämpfung von Steuerhinterziehung
- Erleichterter Zugang zum Kurzarbeitergeld erneut verlängert Verlängerung bis 31.3.2022
- Mindestlohn 2022 und Änderungen bei Minijobs Erhöhung des Mindestlohnes ab 2022 und Auswirkungen auf Minijob-Arbeitsverhältnisse
- Steuerklassenwahl 2022 Welche Lohnsteuerklassenkombination die richtige?
- Höherer Beitragszuschlag für Kinderlose Kinderlose Pflichtversicherte in der gesetzlichen Pflegeversicherung zahlen einen Beitragszuschlag

Meldepflicht von Auslandszahlungen
Außenwirtschaftsverordnung
Gemäß § 11 des Außenwirtschaftsgesetzes (AWG) in Verbindung mit § 67 der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) müssen Inländer der Deutschen Bundesbank folgende grenzüberschreitenden Zahlungen/Überweisungen melden: Zahlungen, die sie von Ausländern oder für deren Rechnung von Inländern entgegennehmen (eingehende Zahlungen), oder Zahlungen, die sie an Ausländer oder für deren Rechnung an Inländer leisten (ausgehende Zahlungen). Davon ausgenommen sind Zahlungen bis zu einem Betrag von € 12.500,00 sowie Zahlungen für die Einfuhr, Ausfuhr oder Verbringung von Waren und außerdem Zahlungen, die die Gewährung, Aufnahme oder Rückzahlung von Krediten, einschließlich der Begründung und Rückzahlung von Guthaben, mit einer ursprünglich vereinbarten Laufzeit oder Kündigungsfrist von nicht mehr als zwölf Monaten zum Gegenstand haben.
Meldefristen
Die Meldungen sind bis zum siebenten Kalendertag des auf die Leistung oder Entgegennahme der Zahlungen oder der Einfuhr oder Verbringung der Transithandelsware folgenden Monats zu erstatten (§ 71 Abs. 7 AWV). Die Meldungen müssen elektronisch über das Formular Z 4 übermittelt werden (§ 72 AWV). Die Meldeformulare stehen auf der Homepage der Deutschen Bundesbank zum Download bereit.
Stand: 31. Dezember 2021