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Steuernews für Mandanten
Ausgabe
Weitere Artikel der Ausgabe Dezember 2022:
- Jahreswechsel und 10-Tage-Frist Steuerliche Zurechnung von innerhalb von 10 Tagen nach dem Jahreswechsel zugeflossenen regelmäßigen Einnahmen sowie abgeflossenen regelmäßigen Ausgaben
- Aufbewahrungsfristen 2022/2023 Welche Belege und sonstige Unterlagen zum 31.12.2022 vernichtet werden können
- Energiekosten: Finanzämter zeigen sich großzügig Finanzverwaltung berücksichtigt gestiegene Energiekosten mit Billigkeitsregelungen
- Dreieckskonstellationen bei Arbeitnehmern Anwendung des maßgeblichen Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) aus zwei möglichen DBAs
- Sachbezugswerte 2023 Welche Sachbezugswerte in 2023 gelten
- Verlustbescheinigung und Freistellungsaufträge prüfen Wie Kapitalanleger zum Jahresende ihr Anlagedepot steuerlich optimieren können
- Welche Forderungen zum Jahreswechsel verjähren Welche Forderungen zum Jahreswechsel verjähren

Grundsteuerabgabefrist verlängert
Grundsteuererklärung
Anlässlich des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 10.4.2018
(1 BvL 11/14) und der damit verbundenen Grundsteuerreform wurden im Frühjahr 2022 über 30 Millionen Grund- und Immobilienbesitzer zur Abgabe einer Grundsteuererklärung (Feststellungserklärung) aufgefordert.
Abgabefrist verlängert
Die Abgabefrist begann am 1.7.2022 und war ursprünglich bis 31.10.2022 befristet. Experten bemängelten mehrmals diese kurze Abgabefrist von drei Monaten. Sie galt für beratene und unberatene Erklärungspflichtige gleichermaßen. Nachdem bis zu diesem Stichtag ein großer Teil der abzugebenden Erklärungen noch nicht eingegangen war, verlängerte das Bundesfinanzministerium jetzt die Abgabefrist um weitere drei Monate bis 31.1.2023.
Stand: 28. November 2022