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Steuernews für Mandanten
Ausgabe
Weitere Artikel der Ausgabe April 2022:
- Viertes Corona Steuerhilfegesetz Gesetzentwurf der Bundesregierung
- Überbrückungshilfe IV Hilfen für das erste Quartal 2022
- Grundsteuer: Länderspezifische Bewertungsmodelle Abweichende Ländermodelle
- Wann das Finanzamt Bewirtungsrechnungen anerkennt BMF-Schreiben vom 30.6.2021
- Ausländische Betriebsstätte kein Arbeitgeber Lohneinkünfte ausländischer Betriebsstätten
- Umzugskosten Neue Pauschsätze ab 1.4.2022
- GmbH Gründung auch online Der Gesetzgeber hat in 2021 die EU-Digitalisierungsrichtline in nationales Recht implementiert. Darin enthalten ist u. a. die Möglichkeit der GmbH-Online-Gründung.
- Mehrwertsteuer-Digitalpaket Umsetzung der zweiten Stufe zum 1.7.2021

Aktienverluste
Anhängiges Verfahren BVerfG
Der Bundesfinanzhof/BFH hat zu dieser Vorschrift Bedenken geäußert und mit Vorlagebeschluss vom 17.11.2020 (VIII R 11/18) dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) die Frage vorgelegt, inwieweit eine Verlustverrechnungsbeschränkung bei Aktien mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Das Verfahren wird beim BVerfG unter dem Az 1 BvL 3/21 geführt.
Vorläufige Steuerfestsetzung
Mit Schreiben vom 31.1.2022 IV A 3. S 0338/19/10006 :001 informiert das Bundesfinanzministerium (BMF) darüber, dass Einkommensteuerfestsetzungen für Aktienveräußerungsverluste ab dem Veranlagungszeitraum 2009 wegen der Frage der Verfassungsmäßigkeit der Verlustverrechnungsbeschränkung nur noch vorläufig durchzuführen sind. Die Liste des Vorläufigkeitskatalogs ergänzt sich dadurch um einen weiteren Punkt. Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit bestehen auch beim Solidaritätszuschlag, bei der Besteuerung von Leibrenten oder bezüglich der zumutbaren Belastung bei den außergewöhnlichen Belastungen. Einsprüche zu den im Vorläufigkeitskatalog aufgeführten Sachverhalte sind nicht notwendig.
Stand: 30. März 2022